Seit dem 01.05.2008 gibt es wieder höhere Fördersätze für Ein- und
Zweifamilienhäuser beträgt dir Förderung jetzt 300,- € (statt bisher 175,- €) ab
3 Wohneinheiten beträgt die Förderung 360,- €. Zusätzlich werden jetzt auch noch
Thermographieaufnahmen (Förderung max. 100,- €), Thermographiegutachten
(Förderung max. 150,- €) und Beratungen zum Stromverbrauch (Förderung
max. 50,- €) gefördert.
Einen Online Ratgeber rund um die Sanierung eines Einfamilienwohnhauses
findet sich
hier.
Viele nützliche Informationen rund um das Thema Energiesparen und CO2
Einsparung findet sich auch hier.
Ab sofort können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bei der KfW
Förderbank einen Zuschuss für Baubegleitung beantragen. Es gibt bis zu 1000 EUR
Zuschuss für Beratung und Baubegleitung als Ergänzung des Förderangebots bei
umfassenden energetischen Sanierungsmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie
auf den Seiten der KfW
Quelle: KfW
Die KfW Mittelstandsbank informiert:
Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung
von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen. Das
Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über
betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von
Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben. Bestandteile des
Sonderfonds sind die beiden Komponenten
„Energieeffizienzberatungen“ und „Investitionskredite
für Energieeinsparmaßnahmen“.
Im Rahmen der „Energieeffizienzberatungen“ werden Zuschüsse
für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen
Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge
bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen
gemacht werden.
weiter Informationen erhalten Sie bei der:
KfW Mittelstandsbank
oder in der
Beraterbörse
Ab 2008 wird der Energieausweis für Immobilien Pflicht. Jeder neue Mieter und
jeder Immobilienkäufer kann ab dem 1. Juli vom Eigentümer einen Energieausweis
einfordern, der ihm einen Überblick darüber gibt, wie viel Energie die neuen
vier Wände verbrauchen und wo er wie Energie einsparen könnte. Die Kriterien der
Energieeinsparverordnung (EnEV) geben Aufschluss darüber, ob Ihre Immobilie
einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigt.
Der Ausweis hat danach eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Ab jetzt gibt es die Möglichkeit Energiesparen und Wohnbehaglichkeit auch zu
verschenken.
Ein Geschenk, das jeder gebrauchen kann.
Es gibt den Geschenkgutschein in drei Varianten:
- Der Energiecheck
Bei einer Vor Ort Begehung werden
die Gebäudehülle, Fenster, Türen, die Heizungs- und Warwasseranlage in
Augenschein genommen und Energieeinsparpotenziale aufgezeigt.
Die
wichtigsten Elektrogeräte werden auf Ihren Verbrauch hin geprüft.
- Der Thermocheck
Es wird mit einer
Thermographiekamera die Gebäudehülle auf Wärmebrücken untersucht.
Diese
werden vor Ort erläutert und Tips zur energetischen Verbesserung
gegeben.
Dadurch lassen sich auch Schimmelproblemen vorbeugen oder diese
nachhaltig abstellen.
- Der Zugluftcheck
Vor Ort werden
Zuglufterscheinungen ausfindig gemacht.
Es wird die Zugluftstelle geortet,
diese bewertet und Möglichkeiten der Beseitigung dargestellt.
Die Gutscheine sind jeweils für ein Einfamilienhaus oder für eine Wohnung
erhältlich.
Für weiter Informationen nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie
gerne.

Der Energiegutschein "Energiescheck"
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Richtlinie zur
Vor-Ort-Beratung geändert. Diese ist am 21.9.2006 im Bundesanzeiger Nr. 179
veröffentlicht worden und am Tage danach in Kraft getreten.