Sehr geehrter Energieausweis-Antragsteller. Ab 2008 wird der Energieausweis für Wohnimmobilien Pflicht. Jeder neue Mieter und jeder Immobilienkäufer kann ab dem  1. Juli 2008 (oder für Gebäude BJ 1965 ab dem 1.1.2009) vom Eigentümer einen Energieausweis einfordern, der ihm einen Überblick darüber gibt, wie viel Energie die neuen vier Wände verbrauchen und wo er wie Energie einsparen könnte. Die Kriterien der Energieeinsparverordnung (EnEV) geben Aufschluss darüber, ob Ihre Immobilie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigt.

Die Wahlfreiheit für die Ausstellung der Ausweise besteht nicht mehr.
Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab der Ausstellung.

Für folgende Gebäude darf ein Energieasuweis nach Verbrauch erstellt werden:

1. Gebäude deren Baugenehmigung nach dem 1.November 1977 erteilt wurden
oder
2. Gebäude die schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der
    Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) eingehalten hat oder
    durch spätere Änderungen mindestens auf das in Nummer 1 bezeichnete
    Anforderungsniveau gebracht worden ist.
oder
3. Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten

Antragsformular ausfüllen.
Bitte geben Sie hier die Daten für die Online-Bestellung Ihres Energieausweises ein. Alle Eingabeelemente, die mit einem ! markiert sind, müssen ausgefüllt sein. Um einen gültigen Energieausweis erhalten zu können, sollten Sie alle Daten zum Verbrauch Ihrer Immobilie möglichst genau ermittelt und eingetragen haben.

Der Energieausweis kostet 75,- € incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sollten Sie weitere Daten übermitteln wollen (Leerstände in den Abrechungszeiträumen oder ähnliches), so teilen Sie uns dies bitte per Email mit.  

zur Onlinebestellung

Für den Enegieausweis nach Verbrauch unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.



 
 
Letzte Aktualisierung am 06.03.2009