Sehr geehrter Energieausweis-Antragsteller. Ab 2008 wird der Energieausweis für
Wohnimmobilien Pflicht. Jeder neue Mieter und jeder Immobilienkäufer kann ab
dem 1. Juli 2008 (oder für Gebäude BJ 1965 ab dem 1.1.2009) vom
Eigentümer einen Energieausweis einfordern, der ihm einen Überblick darüber
gibt, wie viel Energie die neuen vier Wände verbrauchen und wo er wie Energie
einsparen könnte. Die Kriterien der Energieeinsparverordnung (EnEV) geben
Aufschluss darüber, ob Ihre Immobilie einen Bedarfsausweis oder einen
Verbrauchsausweis benötigt.
Die Wahlfreiheit für die Ausstellung der Ausweise besteht nicht mehr. Der
Ausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab der Ausstellung.
Für
folgende Gebäude darf ein Energieasuweis nach Verbrauch
erstellt werden:
1. Gebäude deren Baugenehmigung nach dem 1.November 1977
erteilt wurden oder 2. Gebäude die schon bei der
Baufertigstellung das Anforderungsniveau der
Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) eingehalten hat
oder durch spätere Änderungen mindestens auf das in Nummer
1 bezeichnete Anforderungsniveau gebracht worden
ist. oder 3. Gebäude mit mehr als 5
Wohneinheiten
Antragsformular ausfüllen. Bitte geben Sie hier die Daten
für die Online-Bestellung Ihres Energieausweises ein. Alle Eingabeelemente, die
mit einem ! markiert sind, müssen ausgefüllt sein. Um einen gültigen
Energieausweis erhalten zu können, sollten Sie alle Daten zum Verbrauch Ihrer
Immobilie möglichst genau ermittelt und eingetragen haben.
Der
Energieausweis kostet 75,- € incl. der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Sollten Sie weitere Daten übermitteln wollen
(Leerstände in den Abrechungszeiträumen oder ähnliches), so teilen Sie
uns dies bitte per Email mit.