Eine zentrale Rolle bei der Energieberatung nimmt die Luftdichtheit der Gebäudehülle ein.
Warum muß luftdicht gebaut werden?
Die Anforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden wurden mit der
Wärmeschutzverordnung vom 14.08.1994 (WSVO ´95) nochmals verschärft. Dies hat
zur Folge, daß der Lüftungswärmebedarf nicht selten über dem
Transmissionswärmebedarf liegt.
Luftdichtheit des Gebäudes ist daher unumgänglich, wenn der gerechnete
Heizenergiebedarf tatsächlich erreicht und Bauschäden sowie Komforteinbußen
vermieden werden sollen.
9 Gründe für eine luftdichte Gebäudehülle:
| 1. |
Rechtlich vorgeschrieben (§4 WSVO´95, DIN 4108-7, ENEV 2002) |
| 2. |
Erhaltung des Dämmwertes der Wärmedämmung (eine Fuge mit 1mm
Breite und 1m Länge verringert den Dämmwert der betroffenen Bauteilfläche bei
Windstärke 3 bis 5 um 35 bis 65%) |
| 3. |
Vermeiden von unangenehmer Zugluft - nicht nur an windigen Tagen |
| 4. |
Sicherstellung der Behaglichkeit ohne Kaltluftseen im Erdgeschoß
und somit
keine kalten Füße |
| 5. |
Vermeidung des Feuchteeintrags in die Konstruktion und damit
Vorbeugung
von Fäulnis und Schimmelbildung |
| 6. |
Sicherstellung schadstoffarmer Raumluft |
| 7. |
Verbesserung des Schallschutzes durch Ausschaltung des Luftschalls |
| 8. |
Erhöhung der Effektivität von Abluftanlagen; ob mit oder
ohne Wärmerückgewinnung ausgestattet |
| 9. |
Verringerung der Gefahr der Brandübertragung und Verhinderung von
Rauchgaseintrag |
Sollten
Sie Informationen über eine Luftdichtsheitsmessung wünschen, dann schauen Sie
doch mal in unsere Hinweise
zur Durchführung der Luftdichtheitsmessung-Messung nach DIN EN 13829.